Alkohol im Straßenverkehr
Wer jetzt im Sommer nach dem Genuss von Alkohol am Straßenverkehr teilnimmt, läuft Gefahr seinen Führerschein zu verlieren. Dann kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung ( MPU) angeordnet werden. Meist eine Herausforderung und ohne gründliche Vorbereitung kaum zu schaffen.
Wir bieten Hilfe bei der Vorbereitung auf diese Untersuchung an.
Endlich Urlaub! Wer freut sich nicht auf die schönste Zeit im Jahr, wenn man die warmen Temperaturen, den strahlenden Sonnenschein und das leckere Eis ganz in Ruhe mit Familie und Freunden genießen kann. Eine entspannte Fahrradtour durch die Lande, mit dem Auto ans Meer, das Open-Air-Konzert sind beliebte Ziele, auf die viele sich das ganze Jahr über freuen.
Doch neben dem Spaß und Abenteuer sollte die Sicherheit nicht zu kurz kommen - Sicherheit für alle, die am Straßenverkehr teilnehmen. Fahren unter Alkoholeinfluss mit Ausfallerscheinungen gilt als Straftat allen anderen Kraftfahrern, und auch Radfahrern, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
"Das ist für Kraftfahrer schon bei 0,3 Promille der Fall, wenn sie der Polizei durch unsichere Fahrweise wie Schlangenlinien auffallen oder einen Unfall verursachen - was als Straftat geahndet wird. Denselben Tatbestand erfüllen Kraftfahrer auch immer dann, wenn sie zwar keine Ausfallerscheinung haben, aber ihr Blut bei einer Verkehrskontrolle einen Alkoholanteil von mehr als 1,09 Promille aufweist. Liegt die Alkoholkonzentration im Blut zwischen 0,5 und 1,09 Promille, gilt das als Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit Bußgeld und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Bei Wiederholungstätern fallen die Sanktionen deutlich härter aus. Übrigens: E-Bikes und Pedelecs mit einer Leistung bis zu 25 km/h zählen zu den Fahrrädern. Liegt die Leistung darüber, gelten sie als Kraftfahrzeug.
In der Regel wird Verkehrsteilnehmern ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) auferlegt. Erst nach einer bestandenen MPU wird die Fahrerlaubnis neu erteilt.
Gerade bei sommerlichem Wetter ist das kühle Bier oder der erfrischende Wein willkommen, birgt aber auch oft unterschätzte Gefahren. Der Alkohol wirkt bei Hitze schneller und intensiver als sonst und auch der Restalkoholgehalt am nächsten Morgen wird meist nicht bemerkt. Eine vorzeitige Absprache, wer auf Alkohol verzichtet und seine Mitfahrerinnen/ Mitfahrer sicher nach Hause bringt, schafft Klarheit.
Ärger, Papierkram und Kosten kommen dann auf die Betroffenen zu.