Alkohol - ab wann strafbar? Promille-Grenzwerte, Punkte in Flensburg wegen Alkohol

Wie viel Alkohol im Straßenverkehr ist erlaubt? Ab wann muss man mit Strafen, Punkten und nachfolgender MPU rechnen?

Alkoholgehalt im Blut bis 0,5 Promille (Fahranfänger, Probezeit)

Fahranfänger, noch in der Probezeit
vor Vollendung des 21. Lebensjahres
ohne Anzeichen von Fahrunsicherheit
1 Punkt im Fahreignungsregister, Geldbuße

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Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 (bis unter 0,5) Promille (andere):

nicht strafbar ohne Anzeichen von unsicherer Fahrweise
strafbar, wenn die Fahrweise unsicher ist:

3 Punkte im Fahreignungsregister; Geld- oder Freiheitsstrafe
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

strafbar bei einem Verkehrsunfall:

3 Punkte im Fahreignungsregister; Geld- oder Freiheitsstrafe
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

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Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille:

strafbar, auch wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit fehlen:

3 Punkte im Fahreignungsregister; Geld- oder Freiheitsstrafe
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

strafbar bei einem Verkehrsunfall:
3 Punkte im Fahreignungsregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

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Ab wann zur MPU wegen Alkohol?

Eine MPU-Anordnung ist immer auch eine Einzelfallentscheidung. Meistens wird bei einer Auffälligkeit im Straßenverkehr eine MPU

ab 1,6 Promille oder mehr angeordnet,
bei mehrmailiger Auffälligkeit mit Alkohol im Straßenverkehr,
in einigen Bundesländern allerdings auch bereits ab 1,1 Promille (Baden-Württemberg, Bayern und Berlin).

Vorsicht: Eine generelle Absenkung der 1,6 Promille-Grenze ist bereits im Gespräch (54. Deutscher Verkehrsgerichtstag). Der 55. Deutsche Verkehrsgerichtstag fand vom 25. bis 27. Januar 2017 in Goslar statt.

Finden Sie hier mehr zum Thema Alkohol im Straßenverkehr - ab wann strafbar? (Link zum Kraftfahrtbundesamt, Informationsquelle Kraftfahrtbundesamt).

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